Auszug (aus) der für Sie relevanten Fluggastrechte(-verordnung) der European Union
In der Fluggastrechte- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist geregelt, ab wann und in welcher Art und Weise, also auch in welcher Höhe, Kompensationen (Entschädigungsleistungen u. -Zahlungen) zu leisten sind. Diese Kompensationen sind kein „good will“ Ihrer Fluggesellschaft sondern ein / Ihr rechtlicher Anspruch bei Vorliegen der in der o.g. Verordnung beschriebenen Mängel. Siehe auch Link:
Für wen gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung? Flugreisende, deren Flug entweder in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und in der EU landet.
Ein Anspruch gemäß Fluggastrechteverordnung ist bei Anwendung des deutschen Rechts verjährt, wenn das Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand, mehr als drei (3) Jahre zurück liegt.
Wie wir nun wissen sieht die EU Fluggastrechteverordnung vor, dass den Passagieren ab 3 Stunden Verspätung eine Entschädigung gezahlt wird. Bei einer Verspätung von weniger als 3 Stunden (jedoch mehr als 2 Stunden) bekommt man zwar kein Geld, hat aber wenigstens das Recht auf kostenlose Snacks und Getränke.
Die Airline kann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie zum Beispiel Unwetter, Streik, Naturkatastrophen und politische Unruhen.
Wie hoch kann / ist die Entschädigung (sein)?
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km
bis zu € 250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km
bis zu € 400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km
bis zu € 400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km
bis zu € 600 (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person
In der Tabelle sind Werte in €/ EURO gemäß EC 261 angegeben
Für Sie als Fluggast von Deutschland nach Namibia und/oder als Fluggast auf dem Rückweg von Namibia nach Deutschland stehen Ihnen also bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden bis zu 600 € (abzüglich Erfolgsprovision i.H.v. 120,- €) zu (Namibia und/oder Deutschland sind jedenfalls immer mehr als 3500 KM entfernt). Die Prüfung Ihrer tatsächlichen Ansprüche, die Antragstellung bei der für Sie zuständigen Airline, alle weitere Kommunikation mit der Airline usw. übernehmen wir für Sie kostenfrei. Also: KEIN RISIKO FÜR SIE !
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Erfolgreiche Entschädigung bei Flugverspätungen
Eine Entschädigung Flugverspätung Langstrecke kann Ihre Unannehmlichkeiten zumindest etwas kompensieren, denn teilweise müssen Sie sogar eine Übernachtung in Kauf nehmen. Wie hoch die Entschädigung bei Flügen ist, hängt von der Flugdistanz ab. Geregelt wird das Ganze durch die EU-Verordnung EG 261.
Allgemein gilt: Je größer die Distanz, desto höher der finanzielle Ausgleich. Dabei wird zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen unterschieden. Bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden steht Ihnen grundsätzlich keine Entschädigung zu. Bei Kurzstreckenflügen haben Sie Anspruch auf 250 EUR, bei Mittelstreckenflügen sind es 400 EUR, bei Langstreckenflügen (wie Deutschland>Namibia, oder Namibia>Deutschland) sogar bis zu 600 EUR.
Hat Ihr Flug eine Abflugverspätung von 5 Stunden? Dann können Sie sogar von Ihrem Flug zurücktreten und eine Rückerstattung des Ticketpreises anfordern. Sollte es dazu kommen, dass Sie am Abflugort übernachten müssen, da der Flug erst am nächsteTag stattfindet, haben Sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. Diese Hotel- und Transferkosten können nicht in bar eingefordert werden, wenn Sie, bzw. wir für Sie, die Kompensation i.H.v. 600,- € (abzgl. Erfolgsprovision) einfordern.
Am Flughafen festzuhängen, ist der Alptraum für Reisende. Wir helfen Ihnen, falls Sie davon betroffen waren. Wenn Sie eine Verspätung am Frankfurt Flughafen, bzw. am Flughafen Windhoek (Hosea Kutako International Airport) oder eine Flugannullierung hatten, erläutert Ihnen dcs! Ihre Rechte und sagt Ihnen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Wie bereits erwähnt, ist die Prüfung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche kostenfrei; erst bei Erfolg (Zahlung durch Fluggesellschaft) entsteht ein Provisionsanspruch.
Ihnen können bis zu 600,- € pro Person zustehen, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat.
Wie hoch ist die von dcs! bei Erfolg in Rechnung zu stellende Erfolgsprovision? Bei einer Kompensation durch die Fluggesellschaft i.H.v. zum Beispiel 600,- € pro Person beträgt die Erfolgsprovision 120,- € pro Person. Das entspricht 20 % des eingeforderten und letztlich bezahlten Kompensationsbetrages. Damit liegt dcs! am untersten Ende der vergleichbaren Anbieter, welche bis zu 50 % (!) Erfolgsprovisionen verlangen. Vergleichbare Dienstleister sind allerdings nicht alle, wie aber dcs!, für Sie persönlich vor Ort am Hosea Kutako International Airport von Windhoek.
Wir hoffen, trotz Ihrer Unannehmlichkeiten aufgrund Ihrer Flugverspätung, dass Sie einen unvergesslichen Aufenthalt in Namibia haben werden (oder trotz allem einen angenehmen Rückflug nach Deutschland haben). Es ist die Profession von dcs!, dass wir für Sie zumindest, nach all den Unannehmlichkeiten, Ihre berechtigten Ansprüche geltend machen und zeitnah durchsetzen . So ist hoffentlich gewährleistet, dass Sie dennoch einen unvergesslichen Aufenthalt in unserem traumhaften Namibia verleben können, bzw. eine Rückreise nach Deutschland antreten können, ohne sich weitere Gedanken über eine Kompensation machen zu müssen.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktmöglicheiten. Für die Zusendung Ihrer Bordkarte(n), falls vor Ort noch nicht überreicht, nutzen Sie bitte diese nachfolgende Emailadresse:
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